3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn
OVG weist Anträge auf Baustopp zurück - Bauvorbereitungen starten im Januar
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 23. Dezember 2016 in einem Eilverfahren gegen den Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Köln vom 22. April 2016 zur 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn entschieden, dass die Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss keine aufschiebende Wirkung haben und dem für Anfang Januar geplanten Umsetzungsbeginn nicht entgegenstehen.
Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts