„Und wer zahlt mir jetzt den Schaden?“ Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht

Passieren kann es schnell: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto. Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen. Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich immer die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt diesen Fall. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter für diesen Schaden aufkommen. Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war.
Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen die notwendige Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche...