Weitergabe von Meldedaten: Bürgerinnen und Bürger können widersprechen - Widersprüche und Einwilligungen müssen schriftlich angezeigt werden!
In folgenden Fällen haben Bürgerinnen und Bürger das Recht, der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen:
- gegen die Übermittlung von Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften