Krisenstab beschließt stadtweite Ausgangsbeschränkung

stadt Koeln LogoRegelung tritt am Samstag, 17. April 2021, in Kraft

Aufgrund der aktuellen Lage auf den Intensivstationen der Krankenhäuser in Köln und der weiter steigenden Infektionszahlen hat der Krisenstab der Stadt Köln am heutigen Freitag, 16. April 2021, eine Ausgangsbeschränkung beschlossen. Bürger*innen dürfen ihre Wohnung oder sonstige Unterkunft in der Zeit zwischen 21 bis 5 Uhr des Folgetags nur noch aus triftigen Gründen verlassen. Die Regelung tritt in der Nacht zum 17. April 2021 um 0 Uhr in Kraft.

Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Köln sieht folgende zusätzliche Maßnahmen vor:

Nr. 1a Ausgangsbeschränkung 

In der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt eine Ausgangsbeschränkung. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft und dem jeweils dazugehörigen befriedeten Besitztum ist in dieser Zeit bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet:

  1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst, jeweils die Anreise und Abreise auf direktem Weg zu diesen Tätigkeiten eingeschlossen,
  3. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinär-medizinischer Leistungen,
  4. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorgerechts und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  6. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  7. sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.    

Der Ordnungsdienst der Stadt Köln und die Polizei Köln kontrollieren gemeinsam die Einhaltung der Maßnahmen. Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.  

Nr. 6 Regelung für der Allgemeinheit zugängliche Grünanlagen

In allen der Allgemeinheit zugänglichen öffentlichen Grünanlagen ist es verboten, alkoholische Getränke zu konsumieren, Shisha zu rauchen oder zu grillen. Öffentliche Grünflächen sind ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse alle gärtnerisch gestalteten Anlagen sowie darin enthaltene Wiesen, waldähnliche Flächen und sonstige Freiflächen, die der aktiven oder stillen Erholung dienen  

Nr.10 Wochenmärkte

Auf den Wochenmärkten dürfen nur zum Verzehr geeignete Waren und Schnittblumen verkauft werden.  

Allgemeinverfügung der Stadt Köln vom 16.04.2021

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Katja Reuter

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Nachrichten und Doku

12. Festival Politik im Freien Theater


bPb LogoAktuelle Festivalausgabe setzt sich mit dem Thema „Grenzen“ auseinander // vom 16.-25.10.2025 in Leipzig // Kooperation von bpb mit LOFFT – DAS THEATER, Schaubühne Lindenfels, Schauspiel Leipzig, Theater der Jungen Welt und Westflügel Leipzig

Mit ...


weiterlesen...

Einweihung des neuen Sportraums mit Box


KJA Köln   Einweihung des neuen Sportraumes mit Torsten May Bild02Zukunft durch Sport im Porzer Jugendwohnen St. Ursula

Köln, 24.04.2024. Die Sportgeräte und die professionelle Anleitung durch Torsten May ermöglichen den jungen Frauen im Jugendwohnen St. Ursula ein abwechslungsreiches und effektives Training. 

D...


weiterlesen...

Gasnetze: Bürger:innen brauchen


umweltMünchen, 18. April 2024. Der Umstieg auf klimaneutrale Energien führt dazu, dass ein Großteil der Gasverteilnetze künftig nicht mehr benötigt wird. Mit einem „Green Paper“ hat das Bundeswirtschaftsministerium die Diskussion um die Stilllegung komm...


weiterlesen...

Jetzt online informieren übers


mystudychoiceJugendliche und ihre Eltern erfahren in acht Live-Online-Veranstaltungen von MyStudyChoice vom 14. bis 18. Mai 2024, warum jetzt schon eine Bewerbung für ein Auslandsjahr 2025/26 in Kanada, Australien und Neuseeland ratsam ist. Denn gerade, wenn e...


weiterlesen...

Kölner Stadtordnung - Verwaltung


stadt Koeln LogoUm ein friedliches und rücksichtsvolles Zusammenleben auf dem engen Raum in der Stadt weiterhin zu ermöglichen und die Bedürfnisse möglichst aller Menschen in Köln zu berücksichtigen, schlägt die Verwaltung dem Rat der Stadt Köln eine Anpassung de...


weiterlesen...

Schüleraustausch und Gap Year –


Weltkugel auf in die Welt MesseFernweh: AUF IN DIE WELT-Messe am 20.04.2024 in Köln: Kostenfreie Insider-Informationen zu Schüleraustausch und Gap Year für das Auslandsjahr 2025 und 2026

Schüleraustausch USA und weltweit, High School in den USA, Internat in Kanada, Freiwilligen...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.