Bürokratenirrsinn trifft auf das Leben!

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Der SSM berichtet:

Sozialstaat verkehrt

Jeder soll Hartz IV beantragen, damit die GEZ ihre Arbeit nicht zu machen braucht.

Am 12.10.2010 wurde beim Verwaltungsgericht Köln die Befreiung von den GEZ-Gebühren von SSM-Mitglied Heinz Weinhausen verhandelt. Wir informieren über Hintergründe und über die wundersame Verhandlung.

GEZ: Arme können dumm bleiben

Demokratie kann nur funktionieren mit aufgeklärten, informierten Bürgern, weswegen das Bundesverfassungsgericht mehrfach geurteilt hat, dass gerade auch Arme dass Recht auf Teilhabe und Information haben. Bis 2005 konnten sich so auch alle Menschen mit geringem Einkommen von den nicht gerade niedrigen GEZ-Kosten befreien lassen.
Nachdem die Zahl der Armen unter aktiver Beihilfe der Politik enorm gestiegen war, wurde es der GEZ zu viel, all deren Ansprüche auf Befreiung zu prüfen.

Seitdem wird » rationalisiert « : Die »bescheidgebundene Befreiung« wurde erfunden und und in den Staatsvertrag hineingeschrieben. Dies bedeutet: Nur noch Arme, die staatliche Leistungen wie zum Beispiel Hartz IV bekommen, werden von den Rundfunkgebühren befreit. Wer dagegen arbeitet und Geringverdiener ist, wer nicht mehr als Hartz IV hat, wird nicht mehr befreit, nur weil er keinen Bescheid hat. Wer sich abstrampelt und über Wasser hält, dem werden noch Gebühren aufgebrummt. Nach einer Studie des DGB sind davon 500.000 Arbeitende betroffen. Sozialstaat verkehrt. Dieses Gesetz kann nicht rechtens sein.

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