Stadt Köln beschneidet die Rechte von Gruppen und Einzelmandatsträgern im Rat

Ratsgruppe BuntMotiviert starteten wir ins neue Jahr und erarbeiteten zwei Anfragen. Einmal wollten wir im Gesundheitsausschuss wissen, wie es in der Stadt Köln um den Impfschutz bestellt ist, und zum anderen stellten wir im Jugendhilfeausschuss die Frage, ob das Kölner „Beratungsmobil – Anlaufstelle für Frauen und Mädchen“ an Silvester aufgesucht wurde.

Völlig überraschend erreichte uns die Stellungnahme der Verwaltung, dass unsere beiden Anfragen nicht in die Tagesordnungen der beiden Ausschüsse aufgenommen worden seien. Die Stadtverwaltung erklärte dazu, dass nur die Mitglieder des jeweiligen Gremiums Anfragen und Anträge stellen dürften. Dazu zählten zwar auch beratende Ausschussmitglieder (z. B. sachkundige Einwohner), aber es gebe kein Initiativrecht von Ratsmitgliedern, die dem jeweiligen Gremium nicht angehörten.
Zur Erklärung: Weder Lisa Gerlach noch Thomas Hegenbarth sind Mitglieder im Gesundheitsausschuss oder Jugendhilfeausschuss. Weiter verweist die Verwaltung auf einen Beschluss des OVG NRW vom 26.02.2015 (Az.: 15 B 245/15), in dem festgestellt wurde, dass sich aus § 58 Abs. 1 Satz 6 der Gemeindeordnung NRW kein unabhängiges Antragsrecht ableiten lasse.

Die Ratsgruppe BUNT stellt seit 2014 regelmäßig und oft Anfragen in Ausschüssen, in denen kein BUNTer Mitglied ist. Insbesondere stellten wir im Sozial- und im Umweltausschuss immer wieder Anträge und Anfragen. So erreichten wir mit unserem Antrag „Flüchtlingsheime ans Netz“, dass den Bewohnerinnen der Kölner Flüchtlingsunterkünfte Internetzugänge ermöglicht wurden und auch die viel gelobte Initiative für Coffee-to-Go-Mehrwegbecher geht auf einen Antrag von uns im Umweltausschuss zurück.

Thomas Hegenbarth: „Das Vorgehen der Verwaltung ist kein belangloser Verwaltungsakt. Hier wird unser demokratisches Initiativrecht massiv eingeschränkt. Was jahrelang problemlos ging, soll laut Verwaltung auf einmal nicht mehr möglich sein? Unbequeme Fragen der Kleinen per Geschäftsordnung zu verbieten ist offensichtlich der neue Stil.

Sofern hier nicht noch deutliche Korrekturen erfolgen, behalten wir uns vor, weitere rechtliche Schritte zu prüfen, um die härtere Gangart der Stadt gegenüber kleinen Gruppen, Parteien und Einzelmandatsträgern noch aufzuhalten. Traurig wäre es, wenn es so weit kommen müsste,“

Pressemitteilung BUNT im Rat der Stadt Köln vom 12.01.18

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