Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Erfolg: Katzenmörder rechtskräftig verurteilt!

babyVor wenigen Wochen haben wir in unserem Newsletter über einen Landwirt berichtet, der auf seinem Bauernhof mehrere ungewollte Katzenbabys erschlagen und ertränkt hat. Aufmerksame Tierfreunde hatten die toten Tiere fotografiert und uns informiert. Das Deutsche Tierschutzbüro erstattete daraufhin Strafanzeige gegen den Täter.

Da dieser während der Ermittlungen von seinem Recht die Aussage zu verweigern Gebrauch machte, konnte ihm die Staatsanwaltschaft nur ein Tötungsdelikt nachweisen. Doch das hat genügt. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der Katzenmörder zu einer Geldstrafe von insgesamt 1750 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Auch, wenn wir eine viel höhere Strafe für angemessen halten, freut uns dieser Verurteilung, zumal Tierquälerei leider in Deutschland häufig ungestraft bleibt.

Aus unserer Sicht ist dies ein juristischer Erfolg, der Mut macht. Vielfach zögern Zeugen von Tierquälerei, diese bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen, da sie glauben, das sei aussichtslos oder weil sie Angst vor persönlichen Konsequenzen haben. Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt für die Einhaltung des Tierschutzgesetzes auch auf juristischem Wege zu kämpfen.

Damit auch in Zukunft solche Fälle von Tierquälerei nicht unbestraft bleiben, brauchen wir Ihre Hilfe. Bitte unterstützen Sie uns mit einer Mitgliedschaft, diese ist bereits ab 5 Euro im Monat möglich.

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Genthiner Straße 48
10785 Berlin
Telefon: 030-2902825343
(Bürozeiten: Mo-Fr in der Zeit von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr)
Fax: 030-81878899
Email: post@tierschutzbuero.de
http://www.tierschutzbuero.de

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