TASSO - Vor Gericht: Tödliche Verwechslung - Jäger erschießt Islandpony statt Wildschwein
Diese Argumente überzeugten das Berliner Gericht jedoch nicht, da es zu den elementaren Verhaltensregeln eines Jägers bei der Jagd gehöre, dass er sich vor der Abgabe eines Schusses zu vergewissern habe, auf welches Tier er schieße. Hierzu habe er das Tier vorher "nach seiner Art, eventuell auch nach Alter, Geschlecht und Körperzustand zu bestimmen". Bereits die kleinste Unsicherheit verbiete daher einen Schuss, zumal er von dem naheliegenden Ponyhof wusste. Erschwerend kam das von dem Jäger selbst vorgebrachte Argument der Dunkelheit hinzu. Gerade dann, so das Gericht, hätte er überhaupt nicht schießen dürfen. Das Verwaltungsgericht hat in seiner Eilentscheidung die Entscheidung der Waffenbehörde bestätigt und dem Jäger die Zuverlässigkeit abgesprochen. Gegen diesen Beschluss kann der Jäger Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. (Beschluss vom 23.10.2013, Az. VG 1 L 251.13.)
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