Nach Dürresommern „Nuklearer Winter“? Atomwaffengegner*innen reichen Verfassungsklage ein

meinung sagenKöln, Nürnberg, Erlangen, Hilpoltstein, 20.8.2020. Am kommenden Montag, den 24. August 2020 werden vier „Widerständige Alte“ eigenhändig in Karlsruhe Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen. Sie beklagen, dass sich die Gerichte nicht mit dem Unrecht beschäftigt hätten, das von der Existenz der US-Atombomben in Deutschland ausgehe.

Die zwischen 67 und 79 Jahre alten Beschwerdeführer*innen waren wegen „Hausfriedensbruchs“ zu jeweils dreißig Tagessätzen und Übernahme der Verfahrenskosten verurteilt worden, weil sie am 23.7.2018 ohne Erlaubnis der Bundeswehr auf der Startbahn des Militärflugplatzes Büchel für die Beseitigung der dort stationierten US-Atombomben und das Verbot aller Atomwaffen protestiert hatten. Die Aktion hatte bundesweit auf die Existenz von Atombomben in Deutschland aufmerksam gemacht.

In den vorangegangenen Verfahren hatten es die Gerichte in Cochem und Koblenz abgelehnt, die Frage zu beantworten, inwieweit die Bundeswehr in Büchel Übungen mit atomaren Massenvernichtungswaffen durchführen darf. Dabei hatten die Angeklagten auf die schrecklichen Folgen eines Einsatzes bis hin zum „Nuklearen Winter“ hingewiesen. Dieser würde durch den dichten Rauch eine flächendeckende Verdunkelung, Temperatursenkung auf wenige Grad über Null über Monate hinweg und nachfolgende Ernteausfälle und Hungersnöte erzeugen. Damit wäre das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Bevölkerung massiv verletzt.

Sämtliche Beweisanträge zur Völkerrechts- und Verfassungswidrigkeit der Atomwaffen hatten die Gerichte zurückgewiesen. Auch mit der Wahrscheinlichkeit eines Unfalls mit den US-Atombomben oder eines versehentlich ausbrechenden Atomkriegs beschäftigten sie sich nicht.

Das sei aber für die Beurteilung der Frage entscheidend, ob ein „Hausfriedensbruch“ vorliegen könne, meinen die „Widerständigen Alten“. Denn das Nutzungsrecht der Bundeswehr an dem Flugplatz sei nur soweit geschützt, wie das Gelände zu legalen Zwecken verwendet würde. „Unser Recht, auf der Startbahn gegen Übungen mit verbotenen Massenvernichtungswaffen zu protestieren, muss schwerer wiegen als das Recht der Bundeswehr, dort unbehelligt solche Übungen durchführen zu können“, meint Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen.

Der Diakon Herbert Römpp aus Hilpoltstein ergänzt: „Die verfassungsmäßige Ordnung wurde in Deutschland nach dem unvorstellbaren Grauen des NS-Regimes entwickelt, um dem Frieden zu dienen und die Würde des Menschen zu schützen. Wir sehen, dass die Bundesregierung über illegale Massenvernichtungswaffen verfügen will, die die Zerstörungskraft der Bomben im Zweiten Weltkrieg in den Schatten stellt und die geeignet sind, wahllos unschuldige Menschen zu töten. Wir zählen darauf, dass sich jetzt das Bundesverfassungsgericht mit diesem Unrecht beschäftigt.“Die Beschwerde führen: Ariane Dettloff, Journalistin aus Köln; Susanne Großmann, Grundschullehrerin aus Erlangen; Brigitte Janus, Ärztin aus Nürnberg, und Herbert Römpp, Diakon aus Hilpoltstein.

Quelle: https://www.friedenkoeln.de/ / „Widerständigen Alten“ Stefanie Intveen

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