E.ON-Aktionärsversammlung entscheidet über Abspaltung von Uniper - Bundesregierung muss alle Schlupflöcher im Nachhaftungsgesetz schließen

München, 08. Juni 2016 – Auf der heutigen Hauptversammlung von E.ON sind die AktionärInnen des Konzerns dazu aufgerufen, über den Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen E.ON und Uniper abzustimmen. Segnen die AnteilseignerInnen eine Aufteilung des Konzerns ab, reduziert sich auch die Haftungsmasse für die Atom-Folgekosten – ein Risiko für die SteuerzahlerInnen.
Zwar hat die Bundesregierung noch eine Woche vor der Unternehmensteilung per Kabinettsbeschluss das geplante Atom-Nachhaftungsgesetz erweitert: Auch Unternehmensabspaltungen wie Uniper sollen nun für die Verpflichtungen des Ursprungskonzerns haften. Dies soll aber einer Regierungserklärung vom 1. Juni zufolge nur für diejenigen Rückstellungen in Höhe von 23,3 Milliarden Euro...




