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Bezirksregierung genehmigt Verordnung für den Lärmschutz

logo stadt koelnAlkoholkonsum- und Mitführverbot am Brüsseler Platz gilt weiterhin von 21 bis 6 Uhr

Die Ordnungsbehördliche Verordnung (OBV), die das Alkoholkonsum und Alkoholmitführverbot am Brüsseler Platz regelt und vom Rat der Stadt Köln am 19. März 2026 beschlossen wurde, tritt zum 1. April 2026 in Kraft. Die Bezirksregierung Köln hat die OBV nunmehr genehmigt. Sie dient dem Schutz der Anwohner*innen vor Lärm und soll helfen, dass die ab 22 Uhr geltende Nachtruhe eingehalten werden kann. Die OBV löst die bis zum 31. März 2026 geltende Allgemeinverfügung ab.

Das Verwaltungsgericht Köln hatte darauf hingewiesen, dass das bestehende Alkoholkonsum- und Mitführverbot nicht dauerhaft durch eine Allgemeinverfügung erlassen werden darf. Deshalb war der Erlass einer OBV durch den Rat erforderlich.

Mit der OBV gilt das Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbot nach wie vor täglich von 21 bis 6 Uhr. Diese Regelung soll den Gesundheitsschutz der Anwohner*innen und damit die Nachtruhe unmittelbar ab 22 Uhr gewährleisten. Es hatte sich gezeigt, dass ein Verbot erst ab 22 Uhr nicht ausreichend ist, da sich die Zahl der Platzbesucher*innen bei einem Verbotsbeginn ab 22 Uhr erst gegen 23 Uhr spürbar verringert. Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes überprüfen die Einhaltung der Regelung. Personen, die sich nicht daran halten, müssen mit einem Bußgeld rechnen.

Unter SessionNet | Brüsseler Platz: Ordnungsbehördliche Verordnungüber ein nächtliches Alkoholkonsumverbot und Alkoholmitführverbot kann die Vorlage im Ratsinformationssystem der Stadt Köln abgerufen werden.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Ergänzend hat der Rat beschlossen, dass die Verordnung befristet bis 31. März 2028 gelten soll. Des Weiteren soll die Verwaltung unter Berücksichtigung des Ratsbeschlusses "Außengastronomie ist keine Partyzone" vom 27. Mai 2025 einen Vorschlag für das weitere Vorgehen zur Fortführung, Anpassung oder Aufhebung der Regelungen erarbeiten und weiterhin in regelmäßigen Abständen Lärmmessungen vornehmen.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und ÖffentlichkeitsarbeitRobert Baumanns

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