Maskenpflicht - Kontrolleinsatz von Ordnungsdienst, Deutsche Bahn AG und Bundespolizei

stadt Koeln LogoEinsatzkräfte der Bundespolizei, der Sicherheit der Deutschen Bahn AG und des Ordnungsdienstes der Stadt Köln haben am Dienstag und Mittwoch (17./18.November 2020) im Kölner Hauptbahnhof, im Umfeld und auf den Bahnsteigen die Einhaltung der Regeln der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW und der Allgemeinverfügungen der Stadt Köln kontrolliert. Einsatzschwerpunkt war die Durchsetzung der Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung und das Ahnden entsprechender Verstöße.

Die Mitarbeitenden stellten 87 Verstöße gegen die Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung fest. In 83 Fällen trafen die Einsatzkräfte Personen in den öffentlichen Bereichen des Bahnhofs und auf Bahnsteigen an, die die Mund-Nase-Bedeckung nicht oder nicht korrekt trugen. Entsprechende Bußgeldverfahren werden eingeleitet, den Betroffenen droht jeweils ein Bußgeld von 150 Euro gemäß Bußgeldkatalog zur Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. In vier Fällen wurden Personen ohne Mund-Nase-Bedeckung in Geschäften im Bahnhof oder in der am Bahnhofsvorplatz beginnenden Fußgängerzone angetroffen. Diese drei Personen nahmen ein Verwarngeld von je 50 Euro an.

Ferner dokumentierten die Ermittler 20 Verstöße gegen das aktuell geltende Ansammlungsverbot und Kontaktverbot im öffentlichen Raum. Auch hierzu wurden Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Fall droht den Betroffenen ein Bußgeld von je 250 Euro gemäß Corona-Bußgeldkatalog des Landes NRW. Außerdem verstießen zwei Personen gegen die 50-Meter-Verzehr-Regel beim Außerhaus-Kauf in Geschäften im Bahnhof. Während der Ordnungsdienst der Stadt Köln drei Personen wegen des Fütterns von Tauben auf der Domtreppe mit einem Verwarngeld von je 35 Euro belegten, erwischten Bundespolizisten einen Wildpinkler im Bahnhof. Im Rahmen der zweitägigen Aktion wurden mehrere Identitätsfeststellungen durch die Bundespolizei getätigt sowie zwei Platzverweise ausgesprochen und zwei Aufenthaltserlaubnisse überprüft. Ferner gab es einen Fund von Betäubungsmitteln bei einer kontrollierten Person.

Bundespolizei, Deutsche Bahn AG und Ordnungsdienst der Stadt Köln ziehen eine positive Bilanz: Die bereits in der Vergangenheit durchgeführten Kontrollaktionen und die sichtbare Beschilderung bei Betreten des Bahnhofsbereiches hat dazu geführt, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung im Bahnhof und auf den Bahnsteigen an die Maskenpflicht hält. Es mussten deutlich weniger Personen angesprochen und auf Fehlverhalten kontrolliert werden.

Alle Beteiligten bitten die Kölnerinnen und Kölner sowie Besucherinnen und Besucher, sich weiterhin an die Maskenpflicht in den vorgeschriebenen Bereichen zu halten. Das Tragen der Mund-Nase-Bedeckung gilt nicht nur in den Zügen und im Bahnhof, sondern auch auf den Bahnsteigen. Die gemeinsamen Kontrollen mit den Sicherheitspartnern werden fortgesetzt. Bereits am Dienstag, 24. November 2020, gibt es die nächste Aktion: Den NRW-weiten gemeinsamen Kontrolltag im Schienenpersonennahverkehr. An diesem Tag wird an verschiedenen Kölner Bahnhöfen und in den Zügen die Einhaltung der Maskenpflicht kontrolliert.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Katja Reuter

 

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