Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Nach Katzentötung Strafanzeige mit Erfolg
Über unser Meldeformular erhielten wir den Hinweis, dass der Besitzer eines Bauernhofes in Sachsen-Anhalt regelmäßig ungewollten Katzennachwuchs tötet. Von der Melderin wurden uns schockierende Fotoaufnahmen von grausam ertränkten und erschlagenen Katzenbabys, die achtlos im Müll entsorgt wurden, zugesandt. Der Versuch der Tierfreunde vor Ort, mit dem Tierhalter und seinen nächsten Angehörigen persönlich zu sprechen und so weitere Tiertötungen zu verhindern, blieb erfolglos. Auch das zuständige Veterinäramt zeigte sich äußerst unkooperativ. Das Deutsche Tierschutzbüro e.V. erstattete daher Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft in Halle. Auch wenn es früher auf Bauernhöfen üblich war, ungewollten Katzennachwuchs zu töten, ist dies nach dem Tierschutzgesetz heute nicht mehr zulässig, sondern eine Straftat. Diese kann mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.
Wie uns die Staatsanwaltschaft jetzt mitgeteilt hat, sind die Ermittlungen abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hat bei Gericht einen Strafbefehl gegen den Bauern wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz beantragt.
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