Innenministerkonferenz: Abschiebungsstopp nach Syrien verlängern, konsequentes Vorgehen gegen Rassismus bei Sicherheitskräften, kein Einsatz von Staatstrojanern!

amnesty logoAmnesty International fordert die Innenminister, Innennministerin sowie Innensenatoren der Bundesländer auf, bei ihrer Tagung diese Woche die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze zu stärken: Der Abschiebungsstopp nach Syrien muss verlängert werden, gegen rassistische Tendenzen bei Polizei und Sicherheitsbehörden entschlossen vorgegangen und auf die Quellen-Telekommunikationsüberwachung in der Vorfeldaufklärung verzichtet werden. 

BERLIN, 09.12.2020 – Amnesty International mahnt die Innenministerkonferenz, bei Abschiebungen Völkerrecht zu achten, dem Kampf gegen Rassismus Priorität einzuräumen sowie die IT-Sicherheit nicht beim Einsatz von Staatstrojanern zu gefährden.

„Die aktuelle Lage in Syrien erfordert eine Verlängerung des Abschiebungsstopps. Auch in sogenannte ‚befriedete Gebiete‘ darf niemand abgeschoben werden, denn dort herrscht ein Sicherheitsapparat, der für Verschleppung, systematische Folter und Hinrichtungen an Zehntausenden Menschen verantwortlich ist. Der Abschiebungsstopp nach Syrien bleibt völkerrechtlich geboten“, erklärt Markus N. Beeko, Generalsekretär von Amnesty International in Deutschland. „Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet Abschiebungen bei drohender Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung. Dieser Schutz gilt für alle Menschen, auch Straftäter, und bindet die Bundesregierung und die Innenminister und Innenministerin“, so Beeko.

Die syrische Regierung geht in den von ihr kontrollierten Gebieten weiterhin willkürlich gegen Menschen vor. Amnesty International dokumentiert seit Jahren systematische Folter, außergerichtliche Hinrichtungen, willkürliche Festnahmen und Verschwindenlassen durch syrische Sicherheitskräfte.

Amnesty International fordert aufgrund der desaströsen Sicherheitslage sowie der andauernden Covid-19-Pandemie ebenfalls einen Abschiebungsstopp nach Afghanistan.

Amnesty sieht die Innenministerkonferenz zudem bei der Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus in der Pflicht: „Die Polizeibehörden in Bund und Ländern müssen die verstärkte Verfolgung rassistischer Straftaten und den Schutz vor rassistischer Gewalt als drängende Aufgabe annehmen und umsetzen. Voraussetzung hierfür ist auch eine antirassistische, diskriminierungsarme Polizei, die nicht selbst diskriminiert und ihr Handeln reflektiert“, so Beeko. „Die rassistischen, rechtsextremen Chatgruppen und rechtswidrigen Informationsweitergaben bei der Polizei verdeutlichen den Handlungsbedarf. Einige Bundesländer haben Schritte eingeleitet, alle anderen sollten nun rasch in abgestimmter Weise folgen.“

Der von Nachrichtendiensten in Bund und Ländern geplante Einsatz sogenannter Staatstrojaner wirft nach Einschätzung von Amnesty International weiter grundsätzliche menschenrechtliche Bedenken auf. Eine mögliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung, wie im „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Verfassungsschutzrechts“ vorgesehen, bedarf weiterer Debatten und der klaren rechtsstaatlichen Einschränkung. „Amnesty International fordert die Innenminister und -senatoren auf, in der Vorfeldaufklärung vom Einsatz von Quellen-Telekommunikationsüberwachung generell abzusehen,“ so Beeko.

Quelle: www.amnesty.de

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