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Raubkunst-Gemälde an Erben des früheren Eigentümers zurückgegeben

BVA logoDas Gemälde „Italienische Stadt mit Wasserfall“ von Jakob Philipp Hackert konnte fast 80 Jahre nach der unrechtmäßigen Aneignung durch die Nationalsozialisten an die früheren Eigentümer restituiert werden.

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind, indem sie sich der Washingtoner Erklärung vom 3. Dezember 1998 durch eine „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999 angeschlossen hat.

Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesverwaltungsamt (BVA), die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke aus früherem Reichsbesitz und restituiert Kulturgüter, die NS-verfolgungsbedingt entzogen wurden und bestimmten Geschädigten zugeordnet werden können, an die früheren Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren legitimierte Erben.

Zur Provenienz des Gemäldes „Italienische Stadt mit Wasserfall“ von Jakob Philipp Hackert konnte ermittelt werden, dass es seinem früheren Eigentümer aus Gründen der NS-Verfolgung ungerechtfertigt entzogen wurde. Das Gemälde wurde am 9. Januar 2018 an die Erben des früheren Eigentümers zurückgeben.

Das restituierte Gemälde befand sich im Eigentum des Hamburger Unternehmers Franz Rappolt, der aus „rassischen" Gründen während der NS-Zeit verfolgt wurde. Wegen der „Arisierung“ des Familienunternehmens und weiterer gegen ihn gerichteter Verfolgungsmaßnahmen war er gezwungen, seine Wohnung aufzugeben und die Einrichtung zu verkaufen. Das nunmehr restituierte Gemälde hatte er im Mai 1939 an den Kunsthändler Dr. Hildebrandt Gurlitt veräußert. Im Jahre 1940 gelangte das Gemälde von Jacob Philipp Hackert über den Kunsthändler Karl Haberstock in den Besitz des Deutschen Reiches. Franz Rappolt wurde 1943 in das KZ Theresienstadt verschleppt, wo er im gleichen Jahr verstarb.

Die Provenienz blieb lange ungeklärt und konnte erst jetzt aufgrund neuer Quellenlage ermittelt werden.

Weitere Informationen zum Bundesverwaltungsamt, dem zentralen Dienstleister des Bundes, unter www.bva.bund.de