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Die schwere Suche nach einer Wohnung - Viele Vermieter lehnen Tierhalter als Mieter ab

Wohnung gesucht 1Meist scheitert die Wohnungssuche mit Haustier schon vor der Kontaktaufnahme. Denn in den meisten Inseraten wird eine Tierhaltung noch immer kategorisch ausgeschlossen. Dabei ist ein Tierhaltungsverbot in einem Mietvertrag mittlerweile rechtlich gar nicht mehr wirksam, weil ein Mieter dadurch unangemessen benachteiligt wird. „Weder die Kleintierhaltung noch die Hunde- und Katzenhaltung darf pauschal verboten werden, das hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden“, weiß die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries. Das bedeutet im Umkehrschluss allerdings noch lange nicht, dass Vermieter die Haltung von Hunden und Katzen immer erlauben müssen. „Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs muss der Vermieter immer eine Einzelfallabwägung der Interessen aller Beteiligten vornehmen. Hierbei muss er unter anderem auch beachten, dass die Hunde- und Katzenhaltung mittlerweile zum Leben dazugehört. Nur wenn bei dieser Abwägung ein berechtigtes Interesse des Vermieters an einem Verbot herauskommt, ist die Ablehnung im Einzelfall möglich.“

Für Wohnungssuchende ist das leider nur ein schwacher Trost, denn wenn der Vermieter nicht an jemanden vermieten möchte, der ein Tier hält, kann ihn niemand dazu zwingen. Im Zweifel wird er sich einfach ohne Angabe von Gründen für einen anderen Mieter entscheiden. Gerade auf dem derzeit sehr angespannten Wohnungsmarkt dürfte es an Interessenten nicht fehlen. Langfristig bleibt also nur Geduld zu haben und ehrlich zu sein. Und zu hoffen, dass sich die ablehnende Haltung vieler Vermieter durch positive Erfahrungen und vorbildliche Tierhalter schrittweise ändert.

Offenheit ist unvermeidlich
Doch was kann man als Wohnungssuchender tun? „Es ist gut nachvollziehbar, dass Mieter in der Not ihre Hunde oder Katzen verschweigen oder verleugnen. Rechtlich kann man aber nur dazu raten, von Anfang an mit offenen Karten zu spielen, insbesondere wenn es gleich mehrere Tiere sind. Das ist nicht nur fair, sondern auch rechtlich korrekt. Es sollte nicht verschwiegen oder verneint werden, wenn ein Hund oder eine Katze einzieht, da eine solche arglistige Täuschung den Vermieter zur Anfechtung und Kündigung des Mietvertrages berechtigen könnte", warnt Ann-Kathrin Fries und fügt hinzu: „Auch wenn schon ein Mietverhältnis besteht und ein Hund oder eine Katze einziehen soll, sollte das unbedingt mit dem Vermieter abgesprochen werden, wenn die Haltung nicht ausdrücklich im Mietvertrag erlaubt ist. Am besten ist eine schriftliche Vereinbarung.“

Ann-Kathrin Fries weist auch auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin. Darin heißt es: „Zwar ist nachvollziehbar, dass die Beklagten (Anmerkung der Redaktion: Gemeint sind die Vermieter) durch eine Genehmigung nicht riskieren wollen, dass sich erst bei der konkreten Haltung herausstellt, dass die Kläger (Anmerkung der Redaktion: Gemeint sind die zukünftigen Hundehalter) zur Hundehaltung ungeeignet sind oder der Hund für eine Haltung in einem solchen Haus nicht geeignet ist. Es kann aber nicht ausreichen, die Ablehnung auf bloße allgemeine Befürchtungen zu stützen, sondern es müssen ausreichend konkrete Anhaltspunkte für eine zu erwartende unzumutbare Belästigung vorliegen.“

Natürlich gibt es auch Wohnungseigentümer, die damit einverstanden sind, dass Mieter mit Tieren einziehen und gute Erfahrungen damit gemacht haben. Dass Katzen die Wände zerkratzen und Hunde den ganzen Tag lang bellen, sind schließlich absolute Ausnahmen, die aber leider dazu geführt haben, dass Tierhalter, die eine Wohnung mieten möchten, schlechte Chancen haben. Auch wenn Sie derzeit nicht auf der Suche nach einer Wohnung sind, seien Sie dennoch stets ein vorbildlicher Tierhalter und ein freundlicher Mieter, mit dessen Vierbeiner es keine Konflikte gibt. So wird sich ihr Vermieter vielleicht auch später wieder dafür entscheiden, an Tierhalter zu vermieten.

Was Viele jedoch bislang nicht wissen: Ein kategorisches Haustier-Verbot ist unwirksam.

Quelle: https://www.tasso.net