Bessere Nahversorgung - Mehr Wohnraum - Ausweitung von Verkaufsflächen nur bei Schaffung von Wohnungen möglich

stadt Koeln LogoDas Amt für Stadtentwicklung und Statistik hat eine Beschlussvorlage in die politischen Gremien eingebracht, die eine Ausnahmeregel zur Erweiterung von Verkaufsflächen für Lebensmittelmärkte beinhaltet. Das Ziel ist es, die wohnortnahe Versorgung der Kölnerinnen und Kölner vor dem Hintergrund des Einwohnerwachstums in Köln sicherzustellen. Gleichzeitig geht es darum, im Zusammenhang mit der Erweiterung von Verkaufsflächen flächensparend zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Für die geplanten Neuerungen muss das am 17. Dezember 2013 beschlossene Einzelhandels- und Zentrenkonzept für Köln angepasst werden.

Zukünftig soll es dadurch möglich werden, auch im Umkreis von 700 Metern um die Kölner Geschäftszentren Verkaufsflächen von Lebensmittelmärkten zu vergrößern, wenn die Grundstücke zusätzlich mit Wohnungen und gegebenenfalls mit sozialer Infrastruktur bebaut werden. Ursprünglich wurde eine solche Verkaufsflächenerweiterung zum Schutz der Zentren in der Regel abgelehnt. Für die mögliche Ausweitung der Märkte gibt es drei klar definierte Vorgaben:

Das Grundstück muss mit Wohnungen und sozialer Infrastruktur in Abhängigkeit zur zulässigen Bebauung (Geschossflächenzahl) optimal ausgenutzt werden. Das heißt, eine Erweiterung der Verkaufsfläche ist nur dann möglich, wenn gleichzeitig Wohnungen und gegebenenfalls soziale Infrastruktur (beispielsweise eine Kindertagesstätte) flächensparend am Standort angeboten werden.

Die geplante Gesamtverkaufsfläche des Lebensmittelmarktes darf nach dessen Erweiterung nicht größer sein als die Gesamtverkaufsfläche der bestehenden Lebensmittelmärkte (ab 400 Quadratmeter Verkaufsfläche) im benachbarten zentralen Versorgungsbereich. Hiermit wird sichergestellt, dass die Lebensmittelmärkte in den zentralen Versorgungsbereichen als wesentliche "Frequenzbringer" für die Zentren erhalten bleiben und somit die zentralen Versorgungsbereiche insgesamt geschützt und auch weiterentwickelt werden können.

Auch ist sicherzustellen, dass die geplante Erweiterung keine städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen entsprechend der Baunutzungsverordnung auslöst. Die maximal zulässige Verkaufsfläche muss für jeden Fall entsprechend rechnerisch ermittelt werden. In diese Berechnung fließen Faktoren wie die Einwohnerzahl des Nahbereichs, die nahversorgungsrelevante Pro-Kopf-Kaufkraft und die Flächenproduktivität des Unternehmens ein.
Die Anpassung dieser Erweiterungsregelung erfolgt im Vorgriff auf die Gesamtfortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Mit der Fortschreibung, die derzeit im Auftrag der Verwaltung mit Unterstützung des Gutachterbüros GMA – Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, erarbeitet wird, reagiert die Stadt auf die aktuellen Entwicklungen im Einzelhandel, aber auch auf den zunehmenden Versorgungsbedarf einer wachsenden Stadt.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept stellt im Kern den gesamtstädtischen Rahmen zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels dar. Gleichzeitig soll die wohnortnahe Versorgung mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten (insbesondere Lebensmittel und Drogeriewaren) möglichst flächendeckend gesichert werden. Dabei sollen die gewachsenen Geschäftszentren als prägende Orte des urbanen Lebens erhalten und gestärkt werden. Die Fortschreibung des Konzepts wird voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2019 vorliegen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln kann im städtischen Internetauftritt abgerufen werden:

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / https://www.stadt-koeln.de

Diesen Beitrag teilen, das Unterstützt uns, DANKE !

FacebookVZJappyDeliciousMister WongXingTwitterLinkedInPinterestDiggGoogle Plus

weitere Beiträge

Gesundheit und Bildung in Köln

Schüleraustausch Stipendien: Stiftung


stipendiumSchüleraustausch: Stiftung Mensch und Zukunft bietet Schülern Unterstützung für ihr Auslandsjahr an einer High School im Schuljahr 2024 / 2025

Das Interesse der jungen Leute am Schüleraustausch ist groß. Viele Schülerinnen und Schüler wollen in di...


weiterlesen...

International besetztes Bernd Best


stadt Koeln Logo24 Teams spielen in der Basic-, Advanced- und Professional-League

In der Gesamtschule Holweide (Burgwiesenstraße 125, Köln-Holweide), findet von Freitag, 22. März 2024, bis Sonntag, 24. März 2024, wieder das Bernd Best-Turnier statt, das im letzte...


weiterlesen...

Manjou Wilde vom 1. FC Köln zu Besuch


Manjou Wilde Malteser BlaBlaCafe 02Köln, 27. März 2024. Manjou Wilde vom Frauenfußball-Team des 1. FC Köln besuchte am Montag den Sprachtreff des Malteser Integrationsdienstes im BlaBlaCafé Sülz für ein Schnupper-Engagement und tauschte sich mit rund 25 Deutschlernenden und ehrenam...


weiterlesen...

„Martin Noël - Otto Freundlich. Die


Kunstmuseum berg gladbachDer Bezug auf vorhergehende Generationen und Vorbilder ist in der Geschichte der Bildenden Kunst gang und gäbe. Über lange Zeit war das Kopieren der Klassik und der Alten Meister sogar ein wesentlicher Bestandteil der künstlerischen Ausbildung. We...


weiterlesen...

Solarkataster Köln - Website zeigt


stadt Koeln LogoAuf dem Weg zur Klimaneutralität bietet Photovoltaik unter den erneuerbaren Energien ein sehr großes Potenzial. Rund die Hälfte des Strombedarfs im gesamten Kölner Stadtgebiet kann laut des Fachgutachtens "Köln klimaneutral 2035" durch Photovoltai...


weiterlesen...

25.04. - 15.06.2024 Ausstellung


bild landmannzweiimdruck sind, Suki Meyer-Landrut und Christine Pohlmann. Sie drucken Holz- und Linolschnitt. Ihre Kunst entsteht im Kollektiv und ihr Interesse gilt weniger dem Drucken von Auflagen als dem Experimentieren: mit unterschiedlichen Papieren und F...


weiterlesen...
@2022 lebeART / MC-proMedia
toTop

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.