TASSO - Umgang mit fremden Katzen - Eingreifen oder nicht?

tasso katzenKatzen haben ihren eigenen Kopf. Das betrifft besonders die Samtpfoten, die Freigang genießen dürfen. Am liebsten entscheiden sie selbst, wann sie das Haus verlassen, wann sie zurückkehren und welche Routen sie auf ihren Streifzügen einschlagen. Genau das kann aber manchmal kritisch werden. Und zwar dann, wenn eine Katze sich dauerhaft in einem anderen Garten einquartiert. Oder sich mit anderen Menschen „anfreundet“.

Einige freilaufende Katze drängen sich Spaziergängern regelrecht auf. Sie lieben es, sich streicheln zu lassen und suchen den Kontakt. Wieder andere sind scheu und verstecken sich. Oft werden die Menschen aus Tierliebe aufmerksam. Gehört diese Katze hier in die Umgebung? Geht es ihr gut? Braucht sie vielleicht Hilfe? Was ist zu tun, wenn eine Katze in den eigenen Garten kommt und Nähe sucht? Darf ich sie füttern und ins Haus lassen?

Wann braucht eine Katze Hilfe?
Ist eine freilaufende Katze hilfsbedürftig?

Unsere Katzenexpertin gibt Tipps

Nicht jede freilaufende Katze benötigt immer menschliche Hilfe.
Immer wieder kommt es vor, dass Katzen, die eigentlich eine Familie haben, eingefangen und als Fundtier gemeldet werden. Doch das ist oft falsch verstandene Tierliebe. Denn grundsätzlich sollte bei einer fremden Katze solange davon ausgegangen werden, dass sie einen Halter hat, bis das Gegenteil bewiesen ist. Dies bedeutet auch, dass Katzen ohne Anzeichen von Verwahrlosung und Unterernährung nicht gefüttert, angelockt oder gar mit nach Hause genommen werden sollten. Sie gehören zu ihrem Halter, und man darf sie nicht von diesem entfremden. Wenn die Katze trotzdem immer wiederkommt, sollte der Besitzer ermittelt und darüber informiert werden, damit er weiß, wo sein Tier ist.

In einer Notsituation sollten Tierfreunde natürlich eingreifen und Katzen helfen. Manchmal reicht die spontane Hilfe an Ort und Stelle mit anschließender Freilassung des Tieres, manchmal sollte das Tier zur medizinischen Notversorgung in eine Tierklinik oder Tierarztpraxis mitgenommen werden. Beim Tierarzt kann dann auch geprüft werden, ob die Katze tätowiert ist oder einen Transponder trägt, damit der Besitzer ermittelt werden kann. Nimmt ein Finder, das Tier an sich, ist er dazu verpflichtet, den Fund des Tieres zu melden, da er sich sonst gegebenenfalls der Fundtierunterschlagung schuldig macht. Zuständig ist das Ordnungsamt, beziehungsweise nachts die Polizei (über die Nummer der Dienststelle, nicht den Notruf).

Notfall oder Streifzug?
Doch wie kann man überhaupt erkennen, ob eine Katze Hilfe braucht oder einfach auf ihrem täglichen Streifgang ist? „Die echte Hilfsbedürftigkeit einer Katze kann anhand bestimmter eindeutiger äußerer Umstände, unter welchen das Tier angetroffen wird, erkannt werden“, sagt TASSO-Katzenexpertin Dr. Cristeta Brause. Sie zählt einige Beispiele auf:

Unfälle oder Situationen, aus denen sich die Katze nicht selbst befreien kann, wie der Sturz in einen Teich oder eine Regentonne, das Hängen- beziehungsweise Steckenbleiben mit dem Körper oder Körperteilen in irgendwelchen Vorrichtungen (in auf Kipp stehenden Fenstern),
das Eingesperrt sein in Fahrzeugen, Müllcontainern, Garagen, Kellern, Dachböden oder ähnlichem.
Auch Kätzchen, die auf einem Baum sitzen und vergeblich versuchen herunterzukommen, könnten unter Umständen Hilfe gebrauchen, da kleine Katzen das Herunterklettern von Bäumen erst noch lernen müssen.
Beobachtet man, dass eine Katze Gift (z.B. Schneckenkorn) aufgenommen hat oder von einer Biene oder Wespe gestochen wurde, sollte ebenfalls durch Informieren des Besitzers oder ggf. schnelles eigenes Handeln geholfen werden. Gleiches gilt natürlich für Katzen mit schweren Verletzungen oder lebensbedrohlichen Symptomen wie akute Atemnot.
Offensichtlich ausgesetzte bzw. zurückgelassene Tiere z.B. an Raststätten (Mülleimer) oder in Zugabteilen brauchen Hilfe in der Form, dass sie als Fundtiere behandelt und gemeldet werden.

Streunerkatzen sind zwar auch per se als hilfsbedürftig zu bezeichnen, weil Hauskatzen selbst nach einiger Zeit der Verwilderung domestikationsbedingt nicht allein ohne menschliche Betreuung für sich sorgen können. Sie sollten jedoch – idealerweise in Absprache mit einem Tierschutzverein - nur zum Zweck der Kastration und ggf. medizinischen Versorgung eingefangen, zur Tierarztpraxis gebracht und anschließend wieder an ihrem angestammten Platz frei gelassen und dort weiter versorgt werden.

Extreme Scheu, schlechter Ernährungs- und Pflegezustand, starker Parasitenbefall, Verletzungen, Augen- und Nasenausfluss können bei einer Katze Hinweise darauf sein, dass es sich um eine herrenlose Streunerkatze handelt, Beweise sind es jedoch nicht. Denn auch hier kann es sich um eine Besitzerkatze handeln, die vermisst wird, und über längere Zeit draußen alleine überleben musste.

Fremde Katze
Zugelaufene Katzen dürfen nicht einfach behalten werden

Da es oft vorkommt, dass Freigänger mehrere regelmäßige „Anlaufstellen“ haben und es sich dort sogar mehrere Tage „gemütlich“ machen oder Spaziergängern folgen, kommt es auch fast genauso oft zu Streitigkeiten zwischen den Eigentümern dieser Katzen und den Menschen, die irrtümlich davon ausgehen, dass die Katze herrenlos sei und es nun „ihre Katze“ sei. Doch wie ist hier die rechtliche Lage? Darf man das Tier behalten? Kann man anderen verbieten, die Katze zu füttern oder aufzunehmen? Muss man den Fund melden? Die für TASSO tätige Rechtsanwältin Ann-Kathrin Fries hat im Alltag häufig mit diesen Streitigkeiten zu tun. Sie hat die wichtigsten Punkte im Folgenden zusammengefasst.

Regelmäßig bekomme ich Anfragen von Katzenhaltern, die sie so oder ähnlich beginnen: „Vor längerer Zeit kam regelmäßig eine fremde Katze zu uns in den Garten. Wir haben dann im örtlichen Tierheim nachgefragt, ob eine solche Katze vermisst wird, aber es gab keine Suchmeldung. Dann haben wir uns entschlossen, sie zu behalten und haben sie chippen, impfen und kastrieren lassen. Nun füttern unsere Nachbarn die Katze regelmäßig gegen unseren Willen, locken sie zu sich in die Wohnung und wollen sie uns nicht mehr zurückgeben.“

Auch wenn es landläufig heißt, dass Katzen sich ihre Menschen aussuchen würden, kann dieses „tierische“ Verhalten rein juristisch betrachtet keinen Einfluss auf das Eigentum an der Katze haben. Nur der Eigentümer selbst kann nach Artikel 14 Grundgesetz in Verbindung mit § 903 BGB über sein geschütztes Grundrecht entscheiden. Zwar muss er gemäß § 903 Satz 2 BGB die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere beachten. Dennoch kann er frei entscheiden, ob überhaupt und wem er seine Katze übereignen möchte, sei es zum Beispiel durch Schenkung oder durch einen Verkauf.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass bei jeder Freigängerkatze zunächst davon ausgegangen werden muss, dass sie jemandem gehört, dessen Recht zu respektieren ist. Im geschilderten Beispiel ist die Anfragende der Meinung, es sei ihre Katze und die Nachbarn entzögen ihr ihr Eigentum. Dass sie jedoch durch ihr eigenes Verhalten selbst die ganze Zeit dem eigentlichen Eigentümer seine Katze entzieht, ist ihr nicht bewusst.

Dies bedeutet (abgesehen von Notfällen!) Folgendes:

Eine fremde Katze sollte grundsätzlich zunächst nicht als herrenlos betrachtet werden und die Rechte des „unbekannten“ Eigentümers müssen respektiert werden.
Das Anlocken einer fremden Katze ist nicht grundsätzlich verboten. Dabei sollte es aber auch belassen werden. Gegen den ausdrücklichen Willen des Eigentümers ist sogar auch das zu unterlassen, selbst wenn man der Meinung ist, es besser zu wissen als der Eigentümer.
Wer eine fremde Katze an sich nimmt, ohne eine ordnungsgemäße Fundmeldung beim örtlichen Fundbüro zu machen, verstößt gegen das Fundrecht und kann sich einer Fundunterschlagung strafbar machen. Die Anfrage beim örtlichen Tierheim, ob eine Katze vermisst wird, reicht dafür nicht aus. Auch wenn der Eigentümer nicht nach seiner Katze sucht, zum Beispiel weil sein Freigänger für gewöhnlich nur alle paar Tage nach Hause kommt und er daher gar nicht davon ausgeht, dass seine Katze entlaufen ist, so bedeutet dies nicht, dass die Katze niemandem gehört.
In Unkenntnis der Vorerkrankungen, bisherigen Impfungen oder sonstigen Behandlungen durch mehrere Leute, die meinen es sei „ihre Katze“, könnte der Katze ein gesundheitlicher Schaden zugefügt werden.
Der Gedanke, „es doch nur gut zu meinen“ , rechtfertigt es also nicht, eine Katze durch das regelmäßige Füttern, bei sich aufzunehmen und vielleicht sogar auf sich selbst zu registrieren, sich widerrechtlich anzueignen und dem eigentlichen Eigentümer zu entziehen.

Vielmehr sollte zunächst alles unternommen werden, den eigentlichen Eigentümer zu finden. Nur wenn das nicht möglich ist, kann ein Finder Eigentümer werden, sofern er die Vorschriften des BGB zum Fundrecht einhält. Das bedeutet: Kennt er den Eigentümer nicht, muss er eine Fundanzeige beim örtlichen Fundbüro machen und sollte sich unbedingt einen Nachweis hierfür geben lassen. Zusätzlich sollte auch bei den Tierheimen im Umkreis und bei TASSO eine Fundmeldung abgegeben werden. Eine Abgabe in das Tierheim ist nicht vorgeschrieben und sollte auch unterlassen werden, wenn man die Katze dauerhaft behalten möchte.
Mit der Fundmeldung bei der zuständigen Behörde läuft die sechsmonatige Frist des § 973 BGB in der der Eigentümer oder ein sonstiger Empfangsberechtigter die Möglichkeit hat, seine Katze – gegen Erstattung der dem Finder entstandener notwendiger Kosten – zurückzunehmen. Meldet sich in dieser Zeit keiner bei der Behörde oder dem Finder, so kann der Finder Eigentümer der Katze werden. Hier zeigt sich, warum die Katze nicht dem Tierheim übereignet werden sollte, da dieses sich die Rechte des Finders abtreten lassen wird und dann nach sechs Monaten selbst Eigentümer wird. Sollte der Finder für das Tierheim dann als „Adoptant“ überhaupt in Frage kommen, müssten er eine Schutzgebühr für die Katze zahlen.

Mit Ablauf der obigen sechsmonatigen Frist und dem Eigentumserwerb des Finders beginnt dann die Dreijahresfrist des § 977 BGB zu laufen, in der der Eigentümer die Katze noch zurückfordern könnte.
Alternativ: Wenn Sie merken, dass eine Katze gut zu Ihnen passt und Sie sich vorstellen können eine Katze aufzunehmen, überlegen sie statt der Besuchskatze, die im Zweifel jemandem gehört, einer der vielen Katzen, die in den Tierheimen sitzen und warten, ein schönes neues Zuhause zu geben. Hier kann es sich auch lohnen, mal bei TASSOs Online-Tierheim shelta reinzuschauen.

Quelle: https://www.tasso.net

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