Zahl der E-Scooter wird verringert
Verleiher erfüllen Forderungen der Stadt Köln nur teilweise
Am 19. Juli 2021 hat der Hauptausschuss die Verwaltung beauftragt mit den Verleihern der E-Scooter weitere verbindliche Regelungen zu beschließen, um die bestehenden Konfliktsituationen zu reduzieren. Seitdem befinden sich Verwaltung und Anbieter in einem wöchentlichen Austausch.
Es konnten weitere Vereinbarungen getroffen werden, welche ab dem 3.September 2021 in Kraft treten werden:
- Reduzierung der Flotte in der