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Urteil zum Betreuungsgeld

stadt Koeln LogoJugenddezernentin Dr. Klein: „Kita-Ausbau behält absolute Priorität“

Mit Urteil vom heutigen Tage (21. Juli 2015) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass nicht der Bund für die Verabschiedung des Gesetzes zum Betreuungsgeld zuständig ist, sondern die Länder. Der Bund hätte das Gesetz nicht einführen dürfen, damit ist es verfassungswidrig. Nunmehr müssen die Länder entscheiden, ob sie ein Betreuungsgeld per Landesgesetz einführen möchten.

Das Gericht hat keine Übergangsfrist für die Fortgeltung der Regelungen festgesetzt. Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport in Nordrhein-Westfalen hat mit heutigem Rundschreiben durch die Bezirksregierung Münster allen Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen mitteilen lassen, dass ab sofort keine Bewilligungen in Betreuungsgeldangelegenheiten mehr auszusprechen und zu bescheiden sind. Einzelheiten will das Land NRW bekannt geben, sobald ihm weitere Informationen des Bundes vorliegen.

Dr. Agnes Klein, Beigeordnete für Bildung, Jugend und Sport:

"Letztlich obliegt es der Entscheidung der Eltern, ob die unterdreijährigen Kinder weiterhin zu Hause betreut werden oder ob sie künftig einen Betreuungsplatz in einer Kita oder der Tagespflege in Anspruch nehmen möchten. Wie viele Eltern sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nun zusätzlich bei uns melden, bleibt abzuwarten. Eindeutig abzusehen ist aber schon jetzt, dass der weitere Ausbau von Kita- und Betreuungsplätzen für Köln absolute Priorität behält."

In Köln wurden im Jahr 2013 rund 1.470 Anträge auf Betreuungsgeld bewilligt, in 2014 wurden rund 5.250 Bewilligungen ausgesprochen. Vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2015 haben Eltern 3.463 Anträge eingereicht, der überwiegende Anteil davon (rund 2.700 Fälle) ist bereits bewilligt.

Seit 1. August 2013 gibt es den Anspruch auf Betreuungsgeld, wenn die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen und nicht in eine öffentlich geförderte Tageseinrichtung geben. Anspruchsberechtigt waren bisher alle Eltern mit Kleinkindern zwischen 15 und 36 Monaten nach Ablauf des Elterngeldbezugs. Seit August 2014 beträgt das Betreuungsgeld 150 Euro pro Monat.

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Jürgen Müllenberg / http://www.stadt-koeln.de