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Sozialkosten: Stadt könnte ab 2015 um 21 Millionen Euro entlastet werden - Haushaltsentwurf 2015 stimmt Oberbürgermeister Jürgen Roters optimistisch

ob vor logo 18 13 96 274 0Die Städte und Gemeinden in Deutschland müssen immer mehr Geld für die Sozialkosten ausgeben. Der Bund will die Kommunen deshalb finanziell stärker unterstützen. Dies soll durch das "Bundesteilhabegesetz" geschehen. Das Gesetz wird voraussichtlich aber erst im Jahr 2018 in Kraft treten.

Deshalb ist im Koalitionsvertrag von CDU und SPD auf Bundesebene vereinbart, die Kommunen beginnend ab dem Jahr 2015 mit der sogenannten "Überbrückungs- und Soforthilfe" jährlich um eine Milliarde Euro zu entlasten. Diese finanzielle Unterstützung wirkt sich zum einen durch die Erhöhung des Bundesanteils an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose und zum anderen durch eine Erhöhung des kommunalen Anteils an der Umsatzsteuer aus.

Nach ersten Berechnungen der Landesregierung in Düsseldorf könnte die Stadt Köln mit einer deutlichen Entlastung ab 2015 rechnen. Demnach erhält Köln eine zusätzliche Entlastungshilfe bei den Unterbringungskosten (Wohnung/Heizung) in Höhe von 10,8 Millionen Euro. Im Jahr 2013 beliefen sich die Unterbringungskosten der Stadt Köln auf insgesamt 295 Millionen Euro. Bei dem erhöhten Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer kann die Stadt Köln 2015 voraussichtlich mit zusätzlichen 10,7 Millionen Euro rechnen.

Oberbürgermeister Jürgen Roters dazu:
"Die Entlastungsmittel in Höhe von insgesamt 21,5 Millionen Euro werden uns helfen, den eingeschlagenen Weg der Konsolidierung unseres Haushaltes konsequent weiter zu gehen. Ziel ist es nach wie vor, spätestens im Jahr 2020 einen ausgeglichenen Haushalt zu haben. Die für den Haushaltsentwurf 2015 vorliegenden Prognosezahlen stimmen mich optimistisch."

Quelle: Stadt Köln - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit - Sabine Wotzlaw / http://www.stadt-koeln.de