Elternbeiträge für Kinderbetreuung - Rückzahlung noch nicht möglich, erfolgt aber ohne Antrag
Zur anstehenden Rückerstattung der Kita-Gebühren für die Streiktage weist die Stadt Köln darauf hin, dass eine Auszahlung erst dann möglich ist, wenn die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zwischen den Gewerkschaften und den kommunalen Arbeitgebern endgültig abgeschlossen sind und der Haushalt 2015 der Stadt Köln von der Bezirksregierung genehmigt ist. Beide Voraussetzungen liegen noch nicht vor.
Für die Rückerstattung brauchen die Eltern keine