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Deutsches Tierschutzbüro e.V. - Schon wieder vor Gericht gewonnen

schon wieder gewonnenDer Landwirtschaftsverlag hatte schon in der Vergangenheit Unwahrheiten über das Deutsche Tierschutzbüro und dessen Gründer Jan Peifer verbreitet. So hat uns der Verlag unterstellt, dass wir in Mastställe einbrechen würden, was ihm das Landgericht und das Oberlandesgericht Köln per einstweiliger Verfügung untersagt haben.

Der Landwirtschaftsverlag hat dies jedoch nicht anerkannt und aktuell sogar behauptet, dass es zu unserem „Geschäftsmodell“ gehören würde, tierschutzwidrige Zustände herbeiführen, um sie dann abzufilmen und in der Öffentlichkeit zu „vermarkten“. Auch dagegen haben wir uns selbstverständlich gewehrt. Das Landgericht Münster hat gegen die Behauptung eine einstweilige Verfügung erlassen. Sobald diese zugestellt ist, können Zuwiderhandlungen für den Verlag, der unter anderem das Onlineportal topagrar.com betreibt, recht teuer werden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil sieht bei Verstoß gegen die einstweilige Verfügung eine Zahlung von bis zu 250.000 Euro oder ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monate vor. Ein weiterer und wichtiger Erfolg für uns, zumal das Gericht in dem Urteil auch indirekt bestätigt hat, dass wir nicht für den Tod eines Huhns verantwortlich sind (wie behauptet wurde).

Durch die juristische Auseinandersetzung und unsere durchgeführten Recherchen kam zudem heraus, dass der Landwirtschaftsverlag aus Münster kein unabhängiger Verlag ist, sondern vielmehr als das Sprachrohr industrieller Massentierhaltung fungiert. So produziert der Verlag u.a. die Monatszeitschrift „Jäger“ – das Mitgliedsjournal des Landesjagdverbandes NRW, die Zeitschrift SUS, das offizielle Organ der Deutschen Schweineproduktion (ZDS) sowie verschiedene Agrarmagazine wie z. B. die DLG-Mitteilungen, das Landwirtschaftliche Wochenblatt und Top Agrar. Der Verlag erzielte im Jahr 2013 einen Umsatz von knapp 100 Millionen Euro und dürfte damit als Lobbyvertretung der Agrarindustrie gelten. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in einem Hintergrundbericht auf Focus Online.

Solche gerichtlichen Auseinandersetzungen kosten nicht nur Zeit, sondern leider auch viel Geld, daher haben wir ein Rechtshilfekonto eingerichtet, Spenden mit diesem Verwendungszweck werden ausschließlich für Rechtsstreite mit der Agrarindustrie genutzt. Ob 70, 40 oder 20 Euro, jeder Euro hilft! Hier finden Sie das Rechtshilfekonto.

Quelle: http://www.tierschutzbuero.de